Zeitpunkt für Wiederaufnahme Sportbetrieb noch unklar
Ihr habt es alle gehört oder gelesen.
Bund und Länder haben sich am 03. März auf einen Dreistufen-Plan für die Öffnung des Sports verständigt. Die Umsetzung und Vorgehensweise ist komplex und es gibt noch viele offene Fragen.
Maßgeblich für die konkrete Umsetzung in Baden-Württemberg ist allerdings die Corona-Verordnung Sport des Landes. Wann diese in überarbeiteter Fassung veröffentlicht wird und welche konkreten Regelungen sie enthalten wird, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Der Verein bemüht sich mit dem Sportstättenbetreiber (Gemeinde) schnellstmöglich um Klärung was unter welchen Vorausetzungen wie möglich ist.